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Die unerlaubte Weitergabe der IP-Adresse an Google durch die dynamische Einbindung von Google Fonts kann zu einer Abmahnung führen. Wir minimieren das Risiko für dein Unternehmen.
Das Landesgericht München hat in einem Urteil vom 20.01.2022 festgestellt, dass die dynamische Verwendung des Google-Dienstes “Google Fonts“ ohne vorherige Einwilligung einen Datenschutzverstoss darstellt. Privatpersonen und Abmahnanwälte nehmen das zum Anlass, Abmahnungen an Unternehmen zu versenden, die Google-Fonts-Schriften auf ihrer Homepage einsetzen.
Alle Website-Inhaber, die ihre Website auf dem CMS von HubSpot oder WordPress erstellt haben, können mit unserem Service das Risiko einer Abmahnung minimieren. Wir helfen dir, mit unseren Experten Google Fonts DSGVO-konform auf deiner Website einzubinden. Schnell und zuverlässig.
Bitte beachte, dass dieser Service keine rechtliche Beratung beinhaltet. Zu Fragen der DSGVO wende dich bitte an deine Rechtsabteilung oder deinen Anwalt.